Arbeitsrecht

Entsprechend seiner Spezialisierung ist Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto überwiegend auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts tätig. Im Arbeitsrecht berät er außergerichtlich sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Er wird zudem von Betriebsräten als Berater hinzugezogen. In gerichtlichen Verfahren tritt er als Bevollmächtigter sowohl für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für mittelständische Firmen auf.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind u.a. die Themen: