Notar

In seiner Eigenschaft als Notar berät Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Otto in allen Angelegenheiten des Grundstücksrechts, Erbrechts, Gesellschaftsrechts und Familienrechts. Er nimmt Beglaubigungen vor und vertritt auch als Notar Beteiligte gegenüber Behörden.

Seine Beurkundungstätigkeit erstreckt sich u.a. auf folgende Bereiche: